Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Umzügerevassi

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Umzugsfirmarevassi – nachfolgend “AGB” genannt – regeln den  Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen  von der Umzugsservice Zürich GmbH. Diese AGB und die  Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar.  Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen  Absprachen zwischen den Parteien.

 

Artikel 1 – Pflichten von Umzügerevassi

Die Preise werden entweder Pauschal/Kostendach oder nach Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Aus vertraglichen und versicherungstechnischen Gründen wird ein Mindestaufwand von 4 Stundenverrechnet. Nach den 4 Stunden Mindestaufwand rechnen wir auf die Viertelstunde genau ab. Wir behalten uns vor in der Hochsaison einen Preiszuschlag zu verrechnen, der in der Offerte festgehalten ist.

 

Artikel 2 – Pflichten des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und  Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem  Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten  Daten kann die die Firma Revassi Umzug einen angemessenen  Zuschlag verlangen.

 

Artikel 3 – Preise

 

Die Preise werden entweder Pauschal/Kostendach oder nach  Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im  Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive  Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Aus vertraglichen und versicherungstechnischen  Gründen wird ein Mindestaufwand von 4 Stundenverrechnet. Nach den 4 Stunden  Mindestaufwand rechnen wir auf die Viertelstunde genau ab. Wir behalten uns vor in der  Hochsaison einen Preiszuschlag zu verrechnen, der in der Offerte festgehalten ist.  Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände (Folgende Dienstleistungen gelten als  Zusatzleistungen und sind nicht im geschätzten Aufwand mit einberechnet.): Die Arbeitszeit  beginnt bei der Ankunft am Aufladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige  Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden auf der Offerte pauschal ausgewiesen. Das Ein- und  Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch  Umzugsservice Umzugrevassi vorgenommen werden müssen. Das Demontieren und Montieren  von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines  Schreiners benötigen.

Gewichtszuschlag: Ein Gewichtszuschlag von CHF 150.- pauschal wird  für Gegenstände mit einem Eigengewicht ab 80kg pro Objekt verrechnet. Für den  Kundenberater ist dies bei der Besichtigung nicht immer ersichtlich. Bitte klären Sie eventuelle  Schwergewichte ab und teilen Sie uns diese umgehend mit. Klavierzuschlag: Bei Transport  eines Standklaviers wird ein Zuschlag von CHF 700.- pauschal verrechnet.

Das Abnehmen und  Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw. Der  Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls  in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug oder Möbellift nicht vor das  Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des  Personals das Revassi Umzug nicht verschuldet hat Ferner angemessene Zuschläge für das  Tragen der Güter aufweiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der  Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat  sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht  benutzbar sind. Der Tarif und der Aufwand werden beide aus dem aufgelisteten Umzugs-,  Lagerungs- und Entsorgungsgut kalkuliert. Deshalb ist es massgeblich, dass das aufgelistete Gut  kontrolliert wird und uns auch zwischenzeitliche Änderungen umgehend mitgeteilt werden.  Bei Abweichungen zum Gut können eventuelle Mehrkosten anfallen. Der Aufwand  hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen,  Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des  Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen  Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über-  oder unterschritten werden.

 

Artikel 4 – Bezahlung

 

Umzug: Beträge unter CHF 800.- sind direkt in Bargeld an den Teamleiter zu bezahlen. Beträge ab CHF 800.- können direkt in Bargeld an den Teamleiter oder per Rechnung  bezahlt werden. Reinigung: Der ausgemachte Pauschalpreis ist an der Übergabe in  Bargeld an den Teamleiter zu bezahlen.

Übersiedlung: Bei einer Übersiedlung muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Beendigung am Zielort in Bar direkt an den  Teamleiter zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 30 Tagen, werden dem  Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

 

Artikel 5 – Versicherung

 

Transportversicherung: CHF 70’000.- pro Lieferwagen (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5 Mio. Deckung. Oder Missbrauch durch Unberechtigte  zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers

 

Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Auftrag wird ein Unkostenbeitrag von pauschal CHF 500.- verrechnet.

 

Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers

 

Revassi Umzug kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem  vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie  für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

 

Artikel 8 – Besondere Vereinbarung

 

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

 

Artikel 9 – Haftung

 

Umzugrevassi haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Umzugrevassi haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den  normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie  Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten  Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Umzugsservice  Umzügrevassi nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm  beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung von Revassi Umzug  beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für  Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung von Umzugrevassi  beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

 

Artikel 10 – Mängelrüge

 

Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu  überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen  schriftlich an Umzugrevassi mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei  Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

 

Artikel 11 – Datenschutz

 

Daten, die Umzugrevassi zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu  verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der  gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften  des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten  werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

 

Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen  Ansprüchen gilt das Amtsgericht Biel.

 

Artikel 13: Zügelshop und Onlinekauf

 

Lieferung und Versandkosten Wir liefern nur in die Schweiz, Versand ist gratis. Versand gratis  40 km Umkreis / Weitere Standorte nach Absprache Preise und Zahlungskonditionen Alle  Preise, inklusive Versandgebühren, sind in Schweizer Franken (CHF) und inklusive  Mehrwertsteuer. Miete der Kartone gilt nur für bestehende Kunden bzw. Umzugskunden.

Rückgaberecht
Die Annullierung von Aufträgen mit mängelfreier Ware ist möglich und hat sofort, spätestens  ber 2 Tage nach Empfang der Ware zu erfolgen. Die Rückgabe des Umzugmaterials auf Gefahr  er Kundschaft. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 48h nach Erhalt der Ware.

Rücksendung oder Übergabe an:
Umzugrevassi
Bözingenstrasse 138
2504 Biel

Bei einer Rücksendung melden Sie sich auf der E-Mail-Adresse: info@umzugrevassi.ch um  weitere Infos zu Ihrer Rücksendung zu erhalten.

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Kontakt

Tel.: (+41) 079 176 70 31
Tel.: (+41) 076 471 25 90
Fax: (+41) 032 365 00 17
Email: info@umzugrevassi.ch

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Mo. - So.
 8 - 20 Uhr

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